Umnutzung Jägerstübli: Ein Einwender fühlt sich vom Kanton und von der Stadt Brugg total an der Nase herumgeführt oder zu gut deutsch „verar…t“.

 

 

Dass die Kommunikation von Kanton und Stadt Brugg in Sachen Asylunterkunft bisher mehr als dürftig war, ist schon mehrmals zur Sprache gekommen. So auch letztmals im Artikel vom 1.6.12 in der Aargauer Zeitung, wo die Stadt Brugg schlussendlich keinen Grund für die späte Abgabe der kantonalen Unterlagen zur Einwenderverhandlung nennen wollte. Was sich nun aber nach der Einwenderverhandlung vom 30.5.12 abspielt, schlägt dem Fass den Boden aus. Ich muss vorausschicken, dass ich kein Jurist bin, sondern nur ein „normaler“ mündiger Bürger und Steuerzahler, und falls ich in den Unterlagen etwas falsch oder gar nicht verstanden habe sollte, werde ich mich gerne entsprechend aufklären lassen.

 

Rückblende: Unter den am Pfingstsamstag erhaltenen Schreiben befindet sich eine Stellungnahme des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, mit einer Stellungnahme an den Stadtrat Brugg zur Unterlagenergänzung. Dort wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Umnutzung in der Unterkunft heute lärmunempflind-liche Räume neu lärmempfindlich genutzt werden, und dass es sich beim eingereichten Baugesuch um eine wesentliche Aenderung eines bestehenden Gebäudes im Sinne der Lärmschutzvereinbarung handle. Wesentliche Aenderungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Können diese Grenzwerte nicht eingehalten werden, so darf die Baubewilligung nur erteilt werden, wenn an der Aenderung des Gebäudes ein überwiegendes Interesse besteht und die kantonale Behörde zustimmt. Das Fazit der kantonalen Baubehörde: „Das Gesuch kann in der vorliegenden Form noch nicht bewilligt werden. Die Gesuchsunterlagen sind folgendermassen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen: Der Stadtrat hat einen Antrag für die kantonale Zustimmung nach Art. 31 Abs. 2 LSV zu stellen, in welchem er uns die überwiegenden Interessen an der Umnutzung des bestehenden Gebäudes mitteilt.

 

Mit den in diesem Schreiben erwähnten Grundinformationen haben Kanton und Stadt Brugg die Einwender an der Einwenderversammlung im Glauben gelassen, dass der Stadtrat Brugg die überwiegenden Interessen noch an den Kanton Aargau mitzuteilen hat. Ein Entscheid sei durch den Stadtrat noch nicht gefallen.

 

 

2 Tage nach der durchgeführten Einwenderversammlung, also am 1.6.12 haben alle Einwender erneut Post vom Stadtbauamt Brugg erhalten, und dies sogar mit eingeschriebenen Post. Beigelegt war eine Verfügung des Departementes für Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, datiert vom 24.5.12 und vom Stadtbauamt Brugg gemäss Eingangsstempel erhalten am 29.5.12, also einen Tag vor der Einwenderverhandlung! Darin wird festgehalten, dass die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Mit Schreiben vom 17.4.12 habe das Departement Gesundheit und Soziales das überwiegende Interesse bestätigt, da sich „die Suche nach geeigneten Asylunterkünften als sehr schwierig gestalte und ein erheblich öffentliches Interesse an der vorliegenden Umnutzung besteht.“

 

Gestützt auf diese Erwägungen hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt folgende Verfügung erlassen:

Dem Bauvorhaben wird bezüglich der kantonalen Prüfbelange unter folgender Auflage zugestimmt: Werden die neu geschaffenen Räume (Zimmer 1 und Ess-/Aufenthaltsraum im EG) länger als 3 Jahre lärmempfindlich genutzt, so sind in diesen Räumen Schallschutzfenster einzubauen und bei Schlafzimmern zusätzlich ein Schalldämmlüfter zu erstellen.“ „Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch die kommunale Baubewilligungsbehörde, welche die Einhaltung der einschlägigen Bauordnungs- und Zonenvorschriften überprüfen muss.“

 

Siehe da, plötzlich ist keine Rede mehr von den überwiegenden Interessen des Stadtrates aus Brugg! Da muss man sich doch schon die Frage stellen: Hat nun der Kanton nur die Interessen des Departement Gesundheit und Soziales berücksichtigt, oder hat der Stadtrat Brugg seine überwiegenen Interessen bereits vor dieser Verfügung an die Abteilung für Baubewilligung übermittelt? War die ganze Einwenderverhandlung nur Kosmetik zur Beruhigung des Unmutes der Einwender? Die als fair empfundene Anhörung erscheint also plötzlich in einem ganz anderen Licht. Und haben nun die Bauherren einen offensichtlichen Freipass, nach Ablauf des bereits unterzeichneten (!) Mietvertrages nach 3 Jahren einfach Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter einzubauen, und den Mietvertrag nochmals um x-Jahre zu verlängern? Bis dahin wird ja das ganze Quartier Lauffohr die Unterkunft ins Herz geschlossen haben und mit einem Fest die Vertragsverlängerung feiern….. so wohl die Träume des Departementes Gesundheit und Soziales. Die Anwohner haben da aber ganz andere Träume….

Fragen und nochmals Fragen – und nur unzulängliche, nichtssagende oder gar keine Antworten von Kanton und Stadt. Fortsetzung folgt!

 

Daniel von Arb, Lauffohr